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AL Ing. Heinz Entleitner
Leiter

Wilhelm-Fazokas-Str. 400

+43 (0)6547 8204 - 16

amtsleitung@kaprun.at

   

Aufgabenbereich

 

  • Durchführung von Trauungen im Trauungssaal
  • Verantwortlich für die ordnungsgemäßige Verwaltung und Führung der
    Gemeindegeschäfte durch das Gemeindeamt
  • Dienstvorgesetzter aller Gemeindebediensteten
  • Leiter Standesamts-und Staatsbürgerschaftsverband Kaprun-Piesendorf
  • Angelegenheiten der Feuerpolizeibehörde, Strassenpolizei, der örtlichen
    Sicherheitspolizei soweit nicht delegiert
  • Angelegenheiten des Ortsbildschutzes
  • Vertretung des Bauamtsleiter



VB Herbert Langeder

Wilhelm-Fazokas-Str. 400

+43 (0)6547 8204-15

gemeinde@kaprun.at

 

 

   

Aufgabenbereich

 

Ausstellung Staatsbürgerschaftsnachweis und Führung Staatsbürgerschaftsevidenz
 Durchführung von Trauungen im Trauungssaal


VB Christian Karlsböck

Wilhelm-Fazokas-Str. 400

+43 (0)6547 8204 - 33

finanzverwaltung@kaprun.at

   

Aufgabenbereich

 

  • Durchführung von Trauungen im Trauungssaal

 

 

 

Öffnungszeiten:

 

Montag: 7.30 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr

Dienstag - Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr


BEURKUNDUNGEN VON GEBURTEN

 

  • Heiratsurkunde der Eltern (bei ehelichem Kind) bzw. Geburtsurkunde der Mutter
  • Nachweis des akademischen Grades der Eltern
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit der Eltern bzw. der Mutter
  • Nachweis des Hauptwohnsitzes der Eltern bzw. der Mutter
  • Erklärung über die Vornamensgebung
  • Bei ausländischen Heiratsurkunden (evt. fehlende Daten) zusätzlich Geburtsurkunde

 

BEURKUNDUNGEN VON EHESCHLIESSUNGEN

 

  • Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht älter als 6 Monate) bei im Ausland Geborenen ebenfalls Abschrift oder internationale, mehrsprachige Geburtsurkunden
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Fremden Reisepass)
  • Nachweis des ordentlichen Wohnsitzes
  • Heiratsurkunde aller VorehenNachweis der Auflösung durch Tod bzw. Scheidung mit Rechtskraftklausel
  • Nachweis über die Berechtigung zur Führung akademischer Berufsbezeichnung und Standesbezeichnung
  • Geburtsurkunde der gemeinsamen vorehelichen Kinder
  • Bei Ausländern zusätzlich Bestätigung der Ehefähigkeit (Ehefähigkeitszeugnis) des zuständigenHeimatstaates (Konsulat) oder Ledigkeits- bzw. Familienstandsbestätigung
  • Fremdsprachige Urkunden und Bestätigungen müssen von einem Dolmetsch übersetzt sein
  • Weitere Unterlagen je nach Gegebenheit (z.B. Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung durch BM f. Justiz, Ehemüdigkeit)

 

BEURKUNDUNGEN VON STERBEFÄLLEN

 

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde bei aufrechter Ehe zum Zeitpunkt des Todes
  • Nachweis der Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsnachweis), bei fremden Reisepass
  • Nachweis des letzten Hauptwohnsitzes (ausgenommen bei Kapruner Mitbürgern)

 

UNTERLAGEN VON STAATSBÜRGERSCHAFTSNACHWEIS

 

 

Ein Staatsbürgerschaftsnachweis darf von uns nur für Bürger ausgestellt werden, die ihren Hauptwohnsitz in den Gemeinden Kaprun oder Piesendorf haben.

  • Geburtsurkunde des Antragstellers
  • Bei Kinder - wenn ehelich geboren Heiratsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern, wenn unehelich geboren Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
  • Bei Erwachsenen - Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (falls verheiratet) wenn ledig Heiratsurkunde der Eltern und Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern oder Mutter
  • Bei Umschreibung des Staatsbürgerschaftsnachweises Heiratsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis

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